Eidgenössische Volksinitiative

Für den Schutz der Menschenrechte durch Sanktionen gegen internationale Verbrechen

Die Initiative wird in Kürze gestartet.

Unsere eidgenössische Volksinitiative “Für den Schutz der Menschenrechte durch Sanktionen gegen internationale Verbrechen wird in den nächsten Monaten offiziell lanciert.

Wir vervollständigen derzeit das Initiativkomitee und die letzten Vorbereitungsphasen, um einen soliden und glaubwürdigen Start zu gewährleisten.

Warum tun wir das? Ein gerechteres Welt beginnt hier: bei uns, bei euch, beim Volk.

Ein Projekt von Future in Peace – Menschenrechte und internationale Gerechtigkeit

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Warum diese Initiative? 

Die Schweiz beruht auf den Grundsätzen der Neutralität, des Friedens und der Achtung des Rechts. Die Neutralität darf aber nicht als Vorwand dienen, sich der Verantwortung zu entziehen. Wenn Kriegsverbrechen und grobe Menschenrechtsverletzungen systematisch begangen werden, hat die Schweiz die moralische und rechtliche Pflicht, zu reagieren.

Die Volksinitiative entspringt dem Willen der Bürgerinnen und Bürger, von der Eidgenossenschaft konkrete Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen zu verlangen, die für Kriegsverbrechen und grobe Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, wo auch immer sie sich befinden.

Unser Vorschlag stützt sich auf die Achtung des humanitären Völkerrechts, den Schutz der Zivilbevölkerung und die Notwendigkeit einer ethischen Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik. Wir fordern, dass die Schweiz nicht gleichgültig bleibt gegenüber dokumentierten Beweisen für Völkermord, illegale Besatzung oder systematische Gewaltanwendung gegen Zivilpersonen.

Die Initiative zielt darauf ab, die Rolle der Schweiz als verantwortungsvolle und glaubwürdige Akteurin in der internationalen Gemeinschaft zu stärken und Gerechtigkeit und Frieden mit legalen und friedlichen Mitteln zu fördern: gezielte Wirtschaftssanktionen und individuelle Einschränkungen.

Die Schweiz hat den Schutz der Menschenrechte stets in den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik gestellt. Die Neutralität sollte nicht als Möglichkeit gesehen werden, gegenüber schweren Verbrechen gleichgültig zu bleiben, sondern als ein Wert, der uns verpflichtet, einzugreifen, um sie zu stoppen.

Was ist unter Kriegsverbrechen zu verstehen? 

Kriegsverbrechen werden als schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht definiert, die im Rahmen eines bewaffneten Konflikts begangen werden, wie in den Genfer Konventionen von 1949, den Zusatzprotokollen und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs festgelegt.
Zu diesen Verbrechen gehören u.a:

  • Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten oder zivile Ziele (Schulen, Krankenhäuser, Wohnungen)
  • Einsatz von übermäßiger Gewalt oder verbotenen Waffen (z. B. weißer Phosphor)
  • Kollektive Bestrafung, Zwangsdeportationen oder humanitäre Blockaden
  • Außergerichtliche Tötungen und Folter
  • Die vorsätzliche Zerstörung wesentlicher ziviler Infrastruktur

Diese Handlungen sind nach dem Völkerrecht verboten, auch wenn es keine Resolution des UNO-Sicherheitsrates gibt. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz eine besondere Verantwortung, die Einhaltung dieser Grundprinzipien zu fördern.

Themen


1.
Eine Initiative, die nicht kompliziert ist 

Angesichts schwerer Verbrechen wie der systematischen Zerstörung von Städten, dem Tod von Tausenden von Zivilisten und dem Einsatz des Hungers als Kriegswaffe kann die Schweiz nicht tatenlos zusehen. Als Staat, der sich auf den Schutz der Menschenwürde, des Rechts und des Friedens gründet, hat sie die Pflicht zu handeln.

Die Initiative verlangt, dass die Aussenpolitik des Bundes im Einklang mit seinen Werten und seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen steht. Die schweizerische Neutralität darf kein Alibi für Untätigkeit sein, sondern muss ein Instrument sein, um die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte aktiv zu fördern.

Ziel ist es, ein stabiles und wirksames Instrument zu schaffen, das es der Schweiz ermöglicht, gezielte Sanktionen gegen natürliche oder juristische Personen zu verhängen, die für schwere Verstösse gegen das Völkerrecht verantwortlich sind oder davon profitieren. 


2.
Die Schweiz als Förderin der internationalen Justiz 

Die Schweiz spielt seit jeher eine wichtige Rolle in der internationalen Diplomatie und im humanitären Recht. In einem globalen Kontext, in dem schwere Verstösse oft ungestraft bleiben, ist es jedoch entscheidend, dass sich die Schweiz nicht auf verbale Verurteilungen beschränkt, sondern konkrete Massnahmen gegen die für Kriegsverbrechen verantwortlichen Personen und Organisationen ergreift. Nur so kann sie ihre Glaubwürdigkeit als Förderin von Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechten stärken.

Quellen: 


3.
Sanktionen als wirksames Instrument zur Verhinderung von Straftaten

Gezielte Sanktionen – d.h. gegen natürliche und juristische Personen – sind ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Wenn sie gezielt und verhältnismäßig eingesetzt werden, können sie dazu beitragen, schwere Verstöße gegen das Völkerrecht zu unterbinden, indem sie die Täter daran hindern, ihre Aktivitäten fortzusetzen oder davon zu profitieren.

Auf internationaler Ebene werden zunehmend individuelle Sanktionen zur Bekämpfung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Menschenrechtsverletzungen verhängt.

Quellen: 


4.
Völkermord als formaljuristische Anklage: der palästinensische Fall 

Diese Initiative ist nicht gegen eine bestimmte Nation oder ein bestimmtes Volk gerichtet und nimmt keine ideologische oder parteipolitische Haltung ein. Sie beruht ausschließlich auf der Achtung des Völkerrechts und der Verpflichtung, sich der Straflosigkeit für schwere Verstöße zu widersetzen.

Der Bezug auf konkrete Fälle, wie den aktuellen Konflikt im Gazastreifen, ist notwendig, um die Dringlichkeit wirksamer Instrumente zur Prävention und Gerechtigkeit aufzuzeigen.

Als Vertragsstaat der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Völkermord zu verhüten, zu bestrafen und sich nicht in irgendeiner Weise daran mitschuldig zu machen.

Am 21. Mai 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant, in denen ihnen Folgendes vorgeworfen wurde:

  • Kriegsverbrechen: Einsatz von Hunger als Kriegsmethode, durch die der Zivilbevölkerung in Gaza absichtlich lebenswichtige Güter wie Nahrung, Wasser, Medikamente, Treibstoff und Strom vorenthalten werden;
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung;
  • Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten: strafrechtliche Verantwortung für direkte Angriffe auf die Zivilbevölkerung alssupérieurs civils.

Der Gerichtshof wies die Einwände gegen seine Zuständigkeit zurück und stellte fest, dass es Gründe für eine Strafverfolgung gab.

Am 26. Januar 2024 gab der Internationale Gerichtshof (IGH) auch der Klage Südafrikas gegen Israel wegen möglicher Völkermordhandlungen im Gazastreifen statt. Obwohl der Gerichtshof noch nicht in der Sache entschieden hatte, erkannte er die plausible Gefahr eines Völkermords an und ordnete sofortige einstweilige Maßnahmen an:

  • Verhinderung von Völkermord ;
  • Humanitäre Hilfe gewährleisten ;
  • Beweise für Verbrechen schützen und sichern.

Der Gerichtshof stellte mehrere Elemente fest, die unter die Definition von Völkermord im Sinne von Artikel II der Konvention fallen könnten:

  • Die Lebensbedingungen, die der Zivilbevölkerung absichtlich auferlegt wurden;
  • Die hohe Zahl ziviler Opfer, insbesondere von Kindern;
  • Die systematische Zerstörung von Krankenhäusern, Schulen, Wohnhäusern und wichtiger Infrastruktur;
  • Die öffentlichen Erklärungen zur Aufstachelung zu Hass und Vernichtung durch offizielle Vertreter.

Laut autorisierten Quellen wie UNICEF, Amnesty International und Save the Children wurden Tausende Kinder durch die Bombardierungen getötet, verstümmelt oder verletzt, oftmals ohne dass sich militärische Ziele in der Nähe befanden. Der Zugang für humanitäre Hilfe wurde systematisch behindert oder verhindert, und viele unabhängige Zeugen berichten von Angriffen auf Bäckereien, Getreidelager, humanitäre Konvois und Krankenhäuser.

Die wenigen verbliebenen Ärzte operieren unter verzweifelten Bedingungen, oft ohne Anästhesie, Licht und Medikamente, während Journalisten und Überlebende von Szenen mit amputierten Kindern, ganzen ausgelöschten Familien und Leichen unter den Trümmern berichten. All diese mittlerweile gut dokumentierten Elemente zeugen von organisierter, systematischer und vorsätzlicher Gewalt.

In diesem Zusammenhang kann die Schweiz angesichts der Straflosigkeit nicht neutral bleiben. Sie ist aufgerufen, ihre internationalen Verpflichtungen mit legalen und friedlichen Mitteln zu erfüllen, wie z. B. durch gezielte Sanktionen gegen jede Person in einer Führungsposition, die für schwere Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich ist.

Bilder dieser Verbrechen sind für diejenigen verfügbar, die Nachforschungen anstellen und direkte Beweise für die dokumentierten Gräueltaten sehen möchten.


5.
Weitere aktuelle Beispiele für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen

Neben dem palästinensischen Fall, der das internationale Gewissen erschüttert hat, zeigen viele andere Zusammenhänge in der Welt die Dringlichkeit und Notwendigkeit eines unabhängigen, transparenten und kohärenten Sanktionsmechanismus, der unparteiisch auf die schwersten Verbrechen reagieren kann.

Zu den am besten dokumentierten Fällen gehören

Myanmar (Rohingya)
2017 kam eine UN-Untersuchung zu dem Schluss, dass die birmanische Armee “weit verbreitete und systematische Massaker” und sexuelle Gewalt gegen die Rohingya in völkermörderischer Absicht verübt hatte. Im November 2024 beantragte der IStGH einen Haftbefehl gegen den Kommandanten Min Aung Hlaing

Ethiopia (Tigray)
Gemeinsame Berichte der Vereinten Nationen und der äthiopischen Menschenrechtskommission aus den Jahren 2021-2022 berichten von Folter, Massenvergewaltigungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einer Blockade der humanitären Hilfe. Amnesty hat den Einsatz von Vergewaltigung als Kriegswaffe durch zahlreiche Akteure dokumentiert.

Cina (Xinjiang)
Die Organe der Vereinten Nationen und internationale NGOs haben die Unterdrückung, Masseninternierung, Zwangssterilisation und Zwangsarbeit gegen Uiguren als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeprangert.

Die genannten Fälle sind durch Berichte der Vereinten Nationen oder Verfahren des IStGH dokumentiert; das Gesetz würde für jede Person gelten, die für ähnliche Verbrechen verantwortlich ist.

Diese Beispiele verdeutlichen ein Schlüsselprinzip der Initiative: Die Schweiz muss eine unparteiische und kohärente Sanktionspolitik gegenüber all jenen verfolgen, die Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, und zwar ohne Ausnahme und ohne mit zweierlei Maß zu messen. Die Kriterien sind nicht kulturell, politisch oder religiös, sondern rechtlich, ethisch und universell.


6.
Die Verantwortung der Schweiz bei der Anwendung von Sanktionen

Als Mitglied der Vereinten Nationen und Verfechterin universeller moralischer Grundsätze ist die Schweiz dafür verantwortlich, dass ihre Aussenpolitik im Einklang mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht steht.

Die Einführung eines schweizerischen Sanktionssystems gegen natürliche und juristische Personen, die für Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, setzt ein deutliches Zeichen für die ethische Position der Eidgenossenschaft in der internationalen Gemeinschaft. Neutralität kann nicht mit Gleichgültigkeit gleichgesetzt werden: Untätigkeit gegenüber schweren Verbrechen ist gleichbedeutend mit deren Duldung.

Die Schweiz darf sich nicht auf verbale Verurteilungen beschränken. Sie muss rechtliche und friedliche Instrumente – wie gezielte Sanktionen – einsetzen, um die Achtung des Völkerrechts zu stärken.

  • Artikel 1 der Schweizerischen Bundesverfassung: “Der Bund fördert den inneren Zusammenhalt und die Solidarität; er gewährleistet den Schutz der Grundrechte und fördert Demokratie und Freiheit.
  • Internationale Verträge: Die Schweiz ist an ihre Verpflichtungen aus den Genfer Konventionen, dem Römischen Statut und der Völkermordkonvention gebunden.
  • Genf als Sitz des internationalen Rechts: Die Schweiz ist Sitz einiger der wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstitutionen, darunter das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
  • Diese Position verleiht ihr eine besondere Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen.


7.
Die Schweiz als Vorbild in Sachen globaler Gerechtigkeit 

Mit der Annahme dieser Volksinitiative könnte die Schweiz ihre führende Rolle bei der Förderung der internationalen Gerechtigkeit stärken und zeigen, dass auch kleine, aber einflussreiche Nationen konkrete Massnahmen ergreifen können.

Konkrete Auswirkungen der Initiative

1.
Anwendung von wirtschaftlichen und diplomatischen Sanktionen

Sollte die Initiative angenommen werden, wird die Schweiz einen unabhängigen und verbindlichen Mechanismus einführen, um wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen zu verhängen, die für schwere Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Die Massnahmen könnten umfassen:

  • Einfrieren von Vermögen und Kapital in der Schweiz
  • Einreise- und Aufenthaltsverbote
  • Ausschluss von Verträgen, Partnerschaften und diplomatischen Verhandlungen
  • Gezielte Handels- und Finanzbeschränkungen 

Bei diesem Ansatz werden nicht ganze Völker oder Regierungen pauschal bestraft, sondern es geht ausschließlich um identifizierte Täter, die auf der Grundlage konkreter Beweise und im Einklang mit dem Gesetz verfolgt werden.

2.
Anerkennung von Verstößen 

Mit der Annahme der Initiative würde die Schweiz schwere Menschenrechtsverletzungen in internationalen Konflikten, darunter Kriegsverbrechen und Völkermord, die bereits von internationalen Gerichten untersucht und entschieden wurden, formell anerkennen. Dieses Signal würde das ethische Ansehen der Schweiz in der Weltgemeinschaft und ihre Entschlossenheit stärken, sich nicht an der Straflosigkeit zu beteiligen.

3.
Größere Kohärenz in der Außenpolitik 

Die Schweizer Aussenpolitik würde sich stärker an den seit langem geltenden Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Menschenrechte orientieren. Mit der Einführung von Sanktionen würde die Schweiz Verbrechen nicht nur verbal verurteilen, sondern konkrete Massnahmen ergreifen, um sie zu stoppen.

4.
Stärkung der Position der Schweiz in der internationalen Gemeinschaft 

Die Annahme der Initiative würde die Position der Schweiz als Vorreiterin bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Förderung der internationalen Justiz stärken und zeigen, dass auch neutrale Staaten eine aktive Rolle beim Schutz der Zivilbevölkerung spielen können.

Mit einem konkreten Engagement könnte die Schweiz andere Staaten dazu inspirieren, ähnliche Massnahmen gegen die Straflosigkeit zu ergreifen.

5.
Auswirkungen auf das Rechtssystem und die Diplomatie 

Die Annahme der Initiative würde eine Revision der schweizerischen Aussenpolitik und der gesetzlichen Bestimmungen bedeuten, mit einer stärkeren Betonung von gezielten Sanktionen gegen diejenigen, die für Kriegsverbrechen verantwortlich sind. Die Schweizer Behörden könnten bei der Umsetzung der Sanktionen mit anderen internationalen Institutionen, wie der UNO, zusammenarbeiten.

6.
Blick in die Zukunft

Die Unterstützung dieser Initiative bedeutet auch die Bekräftigung eines grundlegenden Prinzips: Neutralität ist nicht Gleichgültigkeit. Sie ist die Entscheidung, Gerechtigkeit und Menschenwürde zu verteidigen. In der Zukunft, wenn die Krisen und Tragödien unserer Zeit analysiert werden, kann man sich an die Schweiz als eine Nation erinnern, die den Mut hatte zu handeln. 

7.
Beispiele für bereits angenommene Sanktionen und die Notwendigkeit eines verbindlichen Instruments 

In der Vergangenheit hat die Schweiz gezielte Sanktionen gegen Regime verhängt, die die Menschenrechte und das Völkerrecht schwer verletzen:

  • Iran: wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen wegen des Atomprogramms und Menschenrechtsverletzungen.
  • Nordkorea: restriktive Maßnahmen wegen des Atomprogramms und illegaler militärischer Aktivitäten.
  • Südafrika während der Apartheid: Wirtschaftsembargo und diplomatische Beschränkungen zur Bekämpfung der Rassentrennung.
  • Russland: wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen für Aktionenmilitari in Ucraina. 

Allerdings wurden diese Maßnahmen oftmals nach eigenem Ermessen und nicht immer konsequent durchgeführt, was zu Doppelstandards und Verzögerungen bei der Intervention führte.

Die Initiative schlägt vor, ein klares, verbindliches und unparteiisches Rechtsinstrument zu schaffen, das die Schweiz verpflichtet, die für Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen ausnahmslos und ohne politische Einflussnahme zu sanktionieren und so Kohärenz, Transparenz und Wirksamkeit zu gewährleisten.

Kurz gesagt

Was wird in dieser Initiative gefordert? 

Dass die Schweiz gezielt Sanktionen gegen natürliche oder juristische Personen verhängt, die für Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, auch wenn es keine verbindlichen UNO-Beschlüsse gibt.
Es geht nicht darum, ganze Staaten zu bestrafen, sondern die Täter ins Visier zu nehmen: politische Führer, Militärs, Unternehmen oder Gruppen, die an Verbrechen beteiligt sind.

Warum ist das wichtig?

Heute bleiben viele Täter, die Gräueltaten begehen, ungestraft. In manchen Konflikten werden schwerste Taten begangen – wie ethnische Säuberungen, Folter, Verhungern als Waffe – ohne dass die Täter Konsequenzen zu spüren bekommen. Die Schweiz, die sich als neutrales Land und Verfechterin der Menschenrechte präsentiert, darf nicht schweigen.

Was würde sich ändern, wenn diese Initiative angenommen würde?

  1. Konkrete Sanktionen: Aussetzung der wissenschaftlichen, kulturellen, militärischen, bildungspolitischen oder wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie aller Aktivitäten, die zur Finanzierung, Geldwäsche oder logistischen Unterstützung von Personen, staatlichen Behörden oder juristischen Personen beitragen könnten, die direkt an schweren internationalen Verbrechen beteiligt sind.
  2. Mehr Kohärenz: Die Schweiz wird kohärenter mit ihren Werten umgehen und nicht aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Interessen urteilen, sondern auf der Grundlage von Fakten und Recht.
  3. Schutz der Bevölkerung: Die Initiative wird dazu beitragen, Gewalt gegen Zivilpersonen zu stoppen und unschuldige Menschen in Konflikten zu schützen.

Was können Sie tun?

Sie können etwas bewirken. Ihre Unterschrift ist ein erster Schritt zu Gerechtigkeit und Menschenrechten. Sie ist eine klare Botschaft: keine Mitschuld mehr, kein Schweigen mehr. Mit einer einfachen Geste können wir die Geschichte verändern.

FAQ

1. Was ist diese Volksinitiative?

Die Initiative fordert die Schweiz auf, wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen gegen Länder zu verhängen, die die Menschenrechte und das Völkerrecht schwer verletzen. Ziel ist es, Kriegsverbrechen zu stoppen und die Zivilbevölkerung zu schützen.

2. Warum sollte die Schweiz Sanktionen verhängen?

Viele Länder verletzen regelmässig die Menschenrechte, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zieht. Die Schweiz hat eine lange Tradition in der Förderung von Frieden und Menschenrechten und sollte handeln, um diese Ungerechtigkeiten zu stoppen, auch durch gezielte Sanktionen.

3. Wer wäre von den Sanktionen betroffen?

Sanktionen würden sich gegen die Regierungen von Ländern richten, die schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht begehen, wie etwa Kriegsverbrechen. Sie richten sich nicht gegen die Zivilbevölkerung, sondern gegen die für solche Verstöße verantwortlichen Stellen.

4. Sind Sanktionen wirklich wirksam?

Ja, wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen sind ein wirksames Mittel, um Druck auf Regierungen auszuüben, die gegen Gesetze verstoßen. In der Vergangenheit wurden Sanktionen erfolgreich eingesetzt, um Regime wie das südafrikanische Apartheidregime zu stoppen, aber auch in anderen internationalen Situationen.

5. Wie kann ich mich an der Initiative beteiligen?

Sie können dazu beitragen, indem Sie das Formular für die Unterschriftensammlung unterschreiben und andere auf die Initiative aufmerksam machen. Jede Unterschrift trägt dazu bei, dass die Initiative von den Schweizer Behörden geprüft wird.

6. Was sind die rechtlichen Folgen für die Schweiz im Falle einer Annahme der Initiative?

Wenn die Initiative angenommen wird, muss die Schweiz ihre Außen- und Rechtspolitik überprüfen, um Sanktionen gegen Länder durchzusetzen, die für internationale Verbrechen verantwortlich sind. Dies bedeutet auch ein stärkeres Engagement für die internationale Diplomatie und den Schutz der Menschenrechte.

7. Betrifft diese Initiative nur bestimmte Konflikte?

Nein, die Initiative bezieht sich auf alle schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, nicht auf einen bestimmten Konflikt. Eines der wichtigsten Beispiele betrifft jedoch den israelisch-palästinensischen Konflikt, in dem Kriegsverbrechen dokumentiert wurden.

8. Könnte diese Initiative der Schweizer Wirtschaft schaden?

Es stimmt, dass die Verhängung von Sanktionen wirtschaftliche Folgen für einige Sektoren haben kann, aber die Schweiz verfügt über eine solide und diversifizierte Wirtschaft, die in der Lage ist, sich schnell anzupassen. Die Verteidigung der Menschenrechte stärkt den internationalen Ruf unseres Landes und fördert neue Partnerschaften und wirtschaftliche Möglichkeiten. Mittel- bis langfristig kann dies die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Schweiz und ihre Rolle als glaubwürdiger und respektierter Global Player stärken.

9. Kann ich Beweise für die genannten Menschenrechtsverletzungen sehen?

Ja, es gibt zahlreiche dokumentierte Beweise, darunter Bilder und offizielle Berichte der Vereinten Nationen, von Amnesty International und anderen Organisationen. Diese Dokumente zeigen deutlich die in verschiedenen Konflikten begangenen Gräueltaten.

10. Wie werden die Sanktionen angewendet?

Wird die Initiative angenommen, werden die Sanktionen durch wirtschaftliche und diplomatische Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten, Handelsbeschränkungen und Einschränkungen der diplomatischen Beziehungen zu den verantwortlichen Regierungen durchgesetzt. Die Schweizer Behörden werden mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überwachen.

11. Was sind die politischen Folgen für die Schweiz?

Die Anwendung von Sanktionen könnte die diplomatischen Beziehungen der Schweiz zu bestimmten Ländern gefährden. Die Schweiz wird jedoch weiterhin den Dialog und die Diplomatie in all ihren internationalen Aktivitäten fördern und versuchen, die negativen Auswirkungen auf ihre Interessen zu verringern.

12. Wie können wir sicherstellen, dass die Sanktionen gerecht und gezielt sind?

Die Sanktionen werden im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts verhängt und richten sich nur gegen diejenigen, die für die Verstöße verantwortlich sind, ohne der Zivilbevölkerung zu schaden. Es wird wichtig sein, die Wirksamkeit der Sanktionen durch eine kontinuierliche Bewertung zu überwachen.

13. Wer entscheidet, ob die Initiative angenommen wird?

Die Initiative wird von der Bundeskanzlei geprüft, und wenn sie genügend Unterschriften sammelt, wird sie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Das letzte Wort haben die Schweizerinnen und Schweizer insgesamt und die Kantone.

14. Wie können wir sicherstellen, dass das Gesetz korrekt umgesetzt wird?

Um Transparenz und eine demokratische Kontrolle zu gewährleisten, hat das Initiativkomitee bereits drei zentrale Instrumente erarbeitet: ein erläuterndes Dokument, ein Gesetzentwurf zur Umsetzung sowie die Schaffung einer unabhängigen nationalen Beobachtungsstelle. Diese Beobachtungsstelle soll die Umsetzung der Sanktionen überwachen, regelmäßige Berichte veröffentlichen und auf Versäumnisse oder Verstöße hinweisen. Expertinnen und Experten im internationalen Recht, NGOs und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sollten eine unparteiische und wirksame Kontrolle gewährleisten können.